[Hilfe] Der Dyson-GAU

Unterhaltung über alles das nicht in eines der Forenbereiche passt.
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Ernst.W
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[Hilfe] Der Dyson-GAU

Beitrag von Ernst.W »

Ich habe vor einem halben Jahr ein Gerät von Dyson (Dyson PH01 Pure Humidify+Cool) erworben, welches sich im Laufe der Monate und nach mehrmaligem Austausch nach Aussagen Dysons selbst als mit Konzeptions- bzw. Produktionsfehler behaftet herausgestellt hat. Es gibt also auch keine Geräte derzeit, weil schlicht alle Geräte betroffen waren und sind. Meine Bereitschaft, ein weiteres Tauschgerät, wenn verfügbar, zu erhalten, liegt nach den Erfahrungen der letzten Monate aber sowieso bei Null. Im Zug der x-fachen Nachfragen bei der Hotline (einzige Kontaktstelle) wurde mir eine Wandlung (Rücknahme gegen Erstattung der vollen Kosten) zugesagt. Schriftlich. "Eskaliert" wurde angeblich auch schon ein paarmal, um endlich an die Zahlung zu gelangen. Ergebnislos.

Nach monatelangen Versprechungen seitens des Herstellers, das Geld auch real zurückzuüberweisen, habe ich mich an den Verein für Konsumenteninformation gewendet. Deren Anwalt hat mehrmals interveniert, auch einen (relativ) konkreten Rückzahlungszeitpunkt zugesagt bekommen. Geschehen ist, wie von mir mittlerweile erwartet, nichts.

Nun berät der VKI, interveniert, geht aber für mich nicht vor Gericht. Gut, ich suche einen geeigneten Anwalt für einen solchen Fall, der nach VKI rechtlich wasserdicht sein soll. Denn Recht ist eine Sache, Durchsetzung eine andere, was in vielen Foren von einigen Usern gerne übersehen wird. ;)

Andere - zielführende - Ideen sind gerne willkommen. Russisch Mafia halte ich allerdings für keinen zielführenden Vorschlag. ;)
Liebe Grüße
Ernst Weinzettl
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wrx mike
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Re: [Hilfe] Der Dyson-GAU

Beitrag von wrx mike »

Es gibt hier wohl nur zwei Optionen:
  • klagen - und das volle Prozessrisiko tragen --> Kosten!
  • nicht klagen - und das ganze abschreiben --> aber dann darfst auch keine weitere Sekunde darüber sinnieren
Einen Mittelweg scheint es ja nicht zu geben.
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Ernst.W (12. Mai 2021, 14:03)
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Ernst.W
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Re: [Hilfe] Der Dyson-GAU

Beitrag von Ernst.W »

wrx mike hat geschrieben: 12. Mai 2021, 13:41 klagen - und das volle Prozessrisiko tragen --> Kosten!
Die Antwort habe ich schon oben gegeben. Abschreiben geht nicht, damit rechnet Dyson ganz offensichtlich; es gibt laut VKI viele Fälle dieser Art bei Dyson, dort ist das Kalkül. Die Frage war eher: Kennt jemand einen passenden Anwalt, der weiß, was er tut und nicht Millionen kostet? Oder einen Weg, den weder du noch ich sehen. ;)
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wrx mike
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Re: [Hilfe] Der Dyson-GAU

Beitrag von wrx mike »

Das hatte ich oben nicht herausgelesen...
Aber ok, du willst es also wissen. Kann ich verstehen. Anwalt kenn ich nur keinen passenden, da kann ich leider nicht helfen.


Darf ich nur fragen mit welcher Begründung der VKI dich nicht unterstützen will/kann? Denn wenn es tatsächlich so viele Fälle gibt, könnte der VKI ja sogar eine Verbandsklage einbringen.
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Ernst.W
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Re: [Hilfe] Der Dyson-GAU

Beitrag von Ernst.W »

wrx mike hat geschrieben: 12. Mai 2021, 18:23 Darf ich nur fragen mit welcher Begründung der VKI dich nicht unterstützen will/kann? Denn wenn es tatsächlich so viele Fälle gibt, könnte der VKI ja sogar eine Verbandsklage einbringen.
Der VKI unterstützt bis vor den Gerichtsweg. Dieser wird nur unterstützt, wenn es Fälle sind, die unklar bzw. noch nicht durch OGH-Urteile entschieden sind. Darüber hinaus nur Fälle, von denen es tausende gibt. Hundert oder zweihundert sind da zu wenige.
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wrx mike
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Re: [Hilfe] Der Dyson-GAU

Beitrag von wrx mike »

Also sind die mit/bei einem bis es tatsächlich ernst wird, und Geld in die Hand genommen werden muss...
Muss man wohl hinnehmen.


Ich hatte ja bisher nur 3 Dyson Staubsauger. Zwei davon sind noch immer in Verwendung, der älteste - ein normaler Kabel-Staubsauger - ist schon gut 15 Jahre alt. Der erste Akkustaubsauger wurde getauscht, weil mit der damals neuen Generation die Akkulaufzeit massiv erhöht wurde, von 3-5 auf 20 Minuten. Jetzt schaffen die neuen schon 30-40 Minuten, aber die 20 reichen aktuell noch. Dieses Gerät ist auch schon mehr als 6 Jahre im (fast täglichen) Einsatz.

Würde ich einen neuen brauchen, würde ich tendenziell wieder zu Dyson greifen. Ich hoffe nur, dass der noch lange hält, denn die ganzen neuen sind ja seit der EU-Verordnung massiv in der Leistungsaufnahme gekürzt worden. Das kann sich nicht positiv auf die Saugleistung auswirken...
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Re: [Hilfe] Der Dyson-GAU

Beitrag von Ernst.W »

wrx mike hat geschrieben: 12. Mai 2021, 19:12 Ich hatte ja bisher nur 3 Dyson Staubsauger.
....
Würde ich einen neuen brauchen, würde ich tendenziell wieder zu Dyson greifen.
Wir haben auch noch zwei weitere Dyson-Geräte, haben in Service und Versand aber schon einiges erlebt.

Nach den Erfahrungen jetzt kommt sicher kein Dyson-Gerät mehr ins Haus.
Liebe Grüße
Ernst Weinzettl
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wrx mike
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Re: [Hilfe] Der Dyson-GAU

Beitrag von wrx mike »

wrx mike hat geschrieben: 12. Mai 2021, 19:12 Nach den Erfahrungen jetzt kommt sicher kein Dyson-Gerät mehr ins Haus.
Kann ich verstehen.
AVS
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Re: [Hilfe] Der Dyson-GAU

Beitrag von AVS »

Ernst.W hat geschrieben: 12. Mai 2021, 12:34 Nach monatelangen Versprechungen seitens des Herstellers, das Geld auch real zurückzuüberweisen, habe ich mich an den Verein für Konsumenteninformation gewendet. Deren Anwalt hat mehrmals interveniert, auch einen (relativ) konkreten Rückzahlungszeitpunkt zugesagt bekommen. Geschehen ist, wie von mir mittlerweile erwartet, nichts.

Gut, ich suche einen geeigneten Anwalt für einen solchen Fall, der nach VKI rechtlich wasserdicht sein soll. Denn Recht ist eine Sache, Durchsetzung eine andere, was in vielen Foren von einigen Usern gerne übersehen wird. ;)

Andere - zielführende - Ideen sind gerne willkommen.
ich stimme dem VKI zu: dank schriftlicher Mangelanerkennung und Zusage der Rückzahlung (=Wandlung) ist der Fall wasserdicht, in trockenen Tüchern, nenn es, wie du willst.

Das ist eine 08/15-Mahnklage, die macht JEDER Anwalt, dazu brauchts keine Sonderkenntnisse.

Hat Dyson irgendwas in Ö? Eine Niederlassung, irgendwas? Dann mach einen automatischen MAhnbefehl an die. Kostets fast nix, braucht keinen Anwalt, DIE müssen in 2 Wochen widersprechen, sonst ist das sofort exekutierbar und du kannst ihnen den Gerichtsvollzieher schicken.

Den Kommentar zu Dyson an sich spar ich mir, du bist gestraft genug und offensichtlich geheilt davon.
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Ernst.W
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Re: [Hilfe] Der Dyson-GAU

Beitrag von Ernst.W »

AVS hat geschrieben: 13. Mai 2021, 10:26 Hat Dyson irgendwas in Ö? Eine Niederlassung, irgendwas?
Ja, allerdings ist die Adresse nicht klar eruierbar. Es gibt verschiedene Einträge, sogar auf der nach monatelangem Mahnen an die eingetragene Adresse eingetrudelte "Rechnung" zeigt eine andere Unternehmensanschrift als im HReg. angegeben.
AVS hat geschrieben: 13. Mai 2021, 10:26 Dann mach einen automatischen MAhnbefehl an die. Kostets fast nix, braucht keinen Anwalt, DIE müssen in 2 Wochen widersprechen, sonst ist das sofort exekutierbar und du kannst ihnen den Gerichtsvollzieher schicken.
Ich werde wohl vorher mal die Adressen persönlich abklappern müssen, um festzustellen, wohin die Mahnklage gehen soll. Anrufen ist auch nicht, weil du landest immer wieder beim Call Center einer Hotline. Und die können bzw. dürfen dir in solchen Sachen nicht weiterhelfen. Sie "wissen" angeblich nicht mal, wer zuständig ist, welche Anschrift Dyson wurscht in welchem Land hat etc. Sie dürfen dich auch nicht an zuständige Stellen weiterleiten.

Ein solches Vorgehen entspricht dem bei einer "Insolvenzverschleppung", aber die Werbekosten zahlt Dyson zumindest noch.
Liebe Grüße
Ernst Weinzettl
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