Spam-Mail mit Betreff "Verletzung des Gesetzes" oder dergleichen
Verfasst: 6. Aug 2023, 22:26
Auch wenn dies für viele von euch nix neues ist, gebt euer Wissen weiter, damit dieser Sumpf von A....l....., welche mit solchen Mails Geld verdienen, ausgetrocknet wird, danke.
In eurem Mail-Postfach findet sich eine Mail wie diese: Der wichtigste Punkt in so einem Fall ist, NICHTS anklicken, immer zu erst denken, dann klicken.
Schauen wir uns die Mail man genauer an, als Mail Adresse wird "Bundesdirektion der Staatspolizei" angegeben,
na wenn das keine offizielle Mail ist, was dann - ähm, aber was steht den hinter der eckigen Klammer für eine Mail Adresse?
Punkt 1: der Teil VOR der eckigen Klammer kann frei gewählt werden, der Teil in der eckigen Klammer ist die "wahre" Mail-Adresse (ja, auch diese könnte verändert werden, Mail-Server, welche dies erlauben würden, werden seit Jahren geblockt)
Punkt 2: Eine Mail, welche dich betrifft, hat in der Anschrift IMMER deine Mail-Adresse und nicht irgend eine andere Mail-Adresse. Das diese Mail an viele andere mittels BCC (was das ist steht hier https://de.wikipedia.org/wiki/Header_(E-Mail)#BCC) übermittelt wurde, ist aufgrund dieser Versandart nicht ersichtlich.
Darum IMMER, wenn ihr eine E-Mail erhalten, in welcher
"sofort, dringend, unbedingt, Rechnung, Mahnung, Vorladung, Anklage" oder dergleichen steht
ZUERST den Absender prüfen UND sich fragen, erwarte ich von diesem Absender eine E-Mail mit diesem Inhalt
Stimmt der Absender schon nicht, wie in diesem Screenshot, dann löscht die E-Mail einfach - fertig.
Wenn der Absender passt ihr aber die E-Mail nicht erwartet, dann ruft denjenigen an und fragt nach, ob von dort die E-Mail übermittelt wurde, oder ob z.B. deren Mail-Server gehackt wurde (alles schon passiert).
Falls jetzt jemand von euch befürchtet, eine Mail von der Behörde muss gelesen werden, da sonst eine Frist oder dergleichen versäumt wird, da kann ich euch beruhigen:
Es werden von Behörden KEINE E-Mails, welche einen Zustell-Nachweis benötigen, so versendet, 100%ig nicht.
Eine elektronische Zustellung von nachweislich zugestellten Nachrichten (z.B. RSa/RSb-Schreiben - z.B. von Bescheiden, Vorladungen oder dergleichen) passiert nur, wenn ihr euch explizit für die elektronische Zustellung angemeldet habt und damit diese verlangt, siehe https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... llung.html
Und selbst in diesem Fall wird ein Bescheid, eine Vorladung oder was auch immer NIEMALS direkt per Mail übermittelt,
ihr erhaltet in diesem Fall eine Mitteilung, dass in eurem elektronischen Postfach eine Nachricht auf euch wartet.
Um diese Nachricht zu erhalten, müsst ihr euch mittels ID Austria/Handy-Signatur anmelden und von dort die Nachricht herunterladen, wie dies genau funktioniert, steht in den obigen Links.
In eurem Mail-Postfach findet sich eine Mail wie diese: Der wichtigste Punkt in so einem Fall ist, NICHTS anklicken, immer zu erst denken, dann klicken.
Schauen wir uns die Mail man genauer an, als Mail Adresse wird "Bundesdirektion der Staatspolizei" angegeben,
na wenn das keine offizielle Mail ist, was dann - ähm, aber was steht den hinter der eckigen Klammer für eine Mail Adresse?
Punkt 1: der Teil VOR der eckigen Klammer kann frei gewählt werden, der Teil in der eckigen Klammer ist die "wahre" Mail-Adresse (ja, auch diese könnte verändert werden, Mail-Server, welche dies erlauben würden, werden seit Jahren geblockt)
Punkt 2: Eine Mail, welche dich betrifft, hat in der Anschrift IMMER deine Mail-Adresse und nicht irgend eine andere Mail-Adresse. Das diese Mail an viele andere mittels BCC (was das ist steht hier https://de.wikipedia.org/wiki/Header_(E-Mail)#BCC) übermittelt wurde, ist aufgrund dieser Versandart nicht ersichtlich.
Darum IMMER, wenn ihr eine E-Mail erhalten, in welcher
"sofort, dringend, unbedingt, Rechnung, Mahnung, Vorladung, Anklage" oder dergleichen steht
ZUERST den Absender prüfen UND sich fragen, erwarte ich von diesem Absender eine E-Mail mit diesem Inhalt
Stimmt der Absender schon nicht, wie in diesem Screenshot, dann löscht die E-Mail einfach - fertig.
Wenn der Absender passt ihr aber die E-Mail nicht erwartet, dann ruft denjenigen an und fragt nach, ob von dort die E-Mail übermittelt wurde, oder ob z.B. deren Mail-Server gehackt wurde (alles schon passiert).
Falls jetzt jemand von euch befürchtet, eine Mail von der Behörde muss gelesen werden, da sonst eine Frist oder dergleichen versäumt wird, da kann ich euch beruhigen:
Es werden von Behörden KEINE E-Mails, welche einen Zustell-Nachweis benötigen, so versendet, 100%ig nicht.
Eine elektronische Zustellung von nachweislich zugestellten Nachrichten (z.B. RSa/RSb-Schreiben - z.B. von Bescheiden, Vorladungen oder dergleichen) passiert nur, wenn ihr euch explizit für die elektronische Zustellung angemeldet habt und damit diese verlangt, siehe https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... llung.html
Und selbst in diesem Fall wird ein Bescheid, eine Vorladung oder was auch immer NIEMALS direkt per Mail übermittelt,
ihr erhaltet in diesem Fall eine Mitteilung, dass in eurem elektronischen Postfach eine Nachricht auf euch wartet.
Um diese Nachricht zu erhalten, müsst ihr euch mittels ID Austria/Handy-Signatur anmelden und von dort die Nachricht herunterladen, wie dies genau funktioniert, steht in den obigen Links.